Risikoabschätzung
(Gefährdungsanalyse)
Gutachter / Sachverständiger der Risikoabschätzung
zur bundesweiten Rechtssicherheit gem. §51 Abs. 1 TrinkwV.
In enger Kooperation mit:
Die Risikoabschätzung von Trinkwasser-Installationen
Die früher Gefährdungsanalyse benannte technische Begutachtung einer Trinkwasser-Installation heißt jetzt ab 2023 „Risikoabschätzung“, da sie nicht nur das Erkennen von Gefährdungen innerhalb der Installation bedeutet, sondern anschließend auch eine Abschätzung der Gefährdung in einer Risikoabschätzung enthalten muss. Dies bedeutet, dass zukünftig nicht mehr Installationsbetriebe Ihre eigenen Arbeiten beurteilen können und sie als technisch ausreichend bezeichnen können, wenn nicht eine haftungsrelevante Risikoeinschätzung durch den Gutachter erfolgt.
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Natürlich sind diese Dämmschalen nicht ausschlaggebend für die Qualität des Trinkwassers, vielmehr für die Temperaturhaltung und den Energieverbrauch. Aber durch eine fehlende Dämmschale wird nicht eine Legionelle mehr oder weniger in der Trinkwasser-Installation vorhanden sein. Nicht destotrotz sollte ein Betreiber darauf achten, dass auch diese technischen kleinen Mängel im Laufe der Zeit behoben werden. Als notwendige Maßnahme werden sie in Zukunft sicher nicht mehr innerhalb der Risikoabschätzung auftauchen.
Somit ist abschließend erfreulich festzuhalten, dass die Risikoabschätzung einen großen Unterschied zur Gefährdungsanalyse hat: Sie wird von fachlich hochqualifizierten Personen durchgeführt, welche das Wissen haben, auch Risiken abschätzen zu können und somit die Kosten für die Sanierung auf ein notwendiges Minimum zu bringen. Wichtig ist auch, dass hier der Gutachter haftbar für seine Risikoabschätzung wird und somit weder Gefälligkeitsgutachten, noch übertriebene Gutachten möglich sind, sondern hier tatsächlich sachlich und fachlich fundierte Ausführungen zu erwarten sein müssen.
Unsere Leistungen werden bundesweit erbracht,
so dass Sie für alle von Ihnen betreuten Liegenschaften immer den gleichen Ansprechpartner haben, Sie kennen die Arbeitsweise und die Mechanismen der Beurteilung, Sie haben immer den gleichen Ansprechpartner, vor, während und auch noch bis zur Beendigung der Sanierung.
Unsere Kunden sind bundesweit von Flensburg bis Berchtesgaden mit Ihren Liegenschaften angesiedelt und betreuen uns mit der Risikoabschätzung in allen Bereichen, von Krankenhäusern, Altenheimen und Wohnkomplexen, bis hin zu Kleinobjekten wie Einfamilienhäusern und gewerblichen Liegenschaften wie Fabrikation oder Verwaltungsgebäude.
Leistungen im Bereich der professionellen Risikoabschätzung (Bundesweit)
Risikoabschätzung vor Ort
Im ersten Schritt werden wir entweder vor der gesetzlich vorgeschriebenen Probenahme tätig, detektieren Schwachstellen in der Installation und weisen auf notwendige Abläufe hin (Spülpläne, etc.), legen die Probenahmestellen fest und beauftragen ein Labor mit der Probenahme und Analytik.
Es ist verboten, dass Probenehmer beauftragt werden, ausschließlich Labore aus der Landesliste sind hierfür zugelassen.
In diesem Bereich finden sich noch immer viele Betrüger, welche dem Kunden mit falschen Tatsachen dazu bewegen wollen, die Probenahme bei ihm zu beauftragen.
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Dafür sind ausschließlich Labore vom Gesetzgeber erlaubt worden.
Wenn Sie sich hier unsicher sind, können Sie immer über unser Kontaktformular kostenlos eine Anfrage stellen, die wir dann recherchieren und Ihnen eine rechtssichere Auskunft geben.
Bei einer Beauftragung nach positiven (also schlechten) Ergebnis, erfüllen wir unverzüglich die Anforderung der Trinkwasser-Verordnung und legen bei einer ersten Begehung auch direkt die Probenahmestellen für die erforderliche weitergehende Untersuchung fest. Dies ist ausschließlich die Aufgabe des Sachverständigen/ Gutachters und in keinem Fall durch den Probenehmer vorzunehmen. Dieser ist weder fachlich dazu ausgebildet, qualifiziert oder aus Gründen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dazu befugt. Viele Labore, unter denen es auch schwarze Schafe gibt, wollen im Zuge einer schnellen und monitär lukrativen Abwicklung dies natürlich gerne mitmachen. Nein, dazu ist ausschließlich der beauftragte Gutachter zuständig, da dieser Aufgrund seiner Expertise und der Kenntnis der technischen Anlage, sowie auch seiner Qualifikation, dafür geeignet ist und auch die Stellen und Ergebnisse dieser Untersuchung für die Erstellung der Risikoabschätzung benötigt.
Innerhalb der vorgeschriebenen Zeiten kann dann die Nachuntersuchung stattfinden und die Ergebnisse in die Risikoabschätzung aufgenommen und ausgewertet werden.
Bei Bedarf werden Vorschläge für einen erfolgreiche Umsetzung der Sanierung gegeben und auch begleitet, die Kommunikation mit Gesundheitsämtern und Handwerksbetrieben gehören auch hier zu dem Portfolio unserer Aufgaben.
Wir sind Ihr Netzwerk
Unser Netzwerk besteht aus Personen, die im technischen Bereich zuständig sind für Desinfektionen, aber auch für mikrobiologische oder auch chemische Fragestellungen, für alle Belange, die sich aus der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für Sie ergeben haben wir die richtigen und kompetenten Ansprechpartner. Auch für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Ämtern sehen wir uns verantwortlich, um Ihnen den Weg aus der Kontamination so einfach wie möglich zu machen.
Unser Ziel ist eine dauerhaft keimfreie Trinkwasser-Installation zu gewährleisten.
Risikoabschätzung, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Wenn wir von den geeigneten Partnern für eine Risikoabschätzung sprechen, dann muss man unbedingt auch den Blick auf die notwendige Unparteilichkeit richten. Diese ist nicht mehr gegeben, wenn der Gutachter an der Errichtung, Planung oder am Betrieb der Installation beteiligt war oder ist.
Somit ist der klassische Fall des eigenen Installateurs schon alleine aus dem Grund kein geeigneter Kandidat für die Risikoabschätzung, abgesehen von der fachlichen Qualifikation, mikrobiologische Zusammenhänge zu bewerten.
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Auch Labore dürfen keine Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) durchführen, da sie dadurch auch ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht einhalten könnten.
Beschäftigen Sie sich also frühzeitig vor der anstehenden Trinkwasser-Untersuchung mit dem Thema, wen Sie beauftragen, um rechtssicher und rechtskonform gegenüber Ihrer WEG oder auch Ihren Mietern zu sein.
Alles über eine Legionellen-Kontamination:
- Sie haben ein Legionellen-Problem?
- Wer ist betroffen von der gesetzlichen Verordnung für Trinkwasser?
- Wer darf bei einer Legionellen-Kontamination Proben entnehmen?
- Positiver Legionellen-Kontaminations Befund – was tun?
- Ursache der Legionellen-Kontamination:
- Umsetzung der Sanierung bei einer Legionellen-Kontamination
- Kommunikation mit dem Gesundheitsamt
Über Robert Färber
Geboren 1960, nach der Schule und Studium, eine Ausbildung im Handwerksbetrieb zum Maschinenbauer. Spätere Fortbildungen zum Versorgungstechniker, Hygienetechniker und die Zertifizierung zum anerkannten Gutachter und Sachverständigen für Trinkwasser-Installationen und Trinkwasser-Hygiene haben den bisherigen Weg von mir gekennzeichnet.
Nicht immer war Wasser das Wichtigste in meinem Leben, aber in den letzten 25 Jahren hat sich Wasser immer mehr und weiter in mein tägliches Leben und Arbeiten eingebracht. Seit 2011, mit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Warmwasser-Untersuchung, ist das Erstellen von Gefährdungsanalysen von Trinkwasser-Installationen das tägliche Arbeitspensum. Mit weit über 1000 Gutachten im Bereich der Trinkwasser-Hygiene sind im Laufe der vielen Jahre auch viele Erkenntnisse entstanden, die sich sowohl in zwei Büchern über Legionellen, aber auch in dem Mitwirken in den Arbeitskreisen des VDI (Verein deutscher Ingenieure) zeigt. Vorträge mittlerweile in fast ganz Europa sind ebenso Bestandteil meines Arbeitsablaufes, wie auch die Entwicklung von Anlagen zur Verbesserung der Trinkwasser-Situation in Bezug auf Legionellen. Diese oftmals patentierten Entwicklungen helfen schon heute in Ländern wie Südafrika, Italien, Spanien oder auch im asiatischen Bereich, Vietnam und Philippinen, die Trinkwasser-Situation zu verbessern.
Stadtverwaltungen betrauen mich mit der Überwachung ihrer Immobilien genauso, wie der Bund mit seinen staatlichen Immobilien, aber natürlich ist der Hauptbestandteil der Auftraggeber aus dem privatwirtschaftlichen Immobiliensektor. Hier sind langjährige Beziehungen zu meinen Kunden ein starker Beweis für die reibungslose Zusammenarbeit in Bezug auf die bisherigen Gefährdungsanalysen und sicherlich auch für Zukunft, in Anbetracht der neuen vorgeschriebenen Risikoabschätzung.
Im Privatleben stehen Reisen und Motorradfahren ganz oben, natürlich erst nach der Familie und den Unternehmungen mit den Töchtern und meiner Frau, die sich auch auf dem Gebiet „Trinkwasser“ erfolgreich etabliert hat und für ein renommiertes deutsches Labor im Bereich der Probenahme tätig ist.
Ansonsten ist das gesamte berufliche Leben dem Wasser untergeordnet und der weiteren Entwicklung von technischen Anlagen zur Verbesserung der Trinkwasser-Güte.
Im sozialen Bereich engagiere ich mich auch im Bereich Wasser und der Möglichkeit, dieses rein und sauber auch in Katastrophengebieten, oder in Afrika zur Verfügung zu stellen, durch den besten UF-Filter den wir auch ohne Zufuhr von Energie einsetzen können und so in vielen Teilen der Welt dafür sorgen, dass es sauberes und trinkbares Wasser gibt. Gerne ist hier auch die Unterstützung von unseren Partnern und Kunden willkommen, denn das sicherstes auf dieser Welt ist der Satz, dass wir alle ohne Wasser Nichts sind und Wasser ein Menschenrecht sein muss, verankert in allen Bereichen unseres sozialen Lebens.
Gerne informiere ich Sie über die Projekte, die in diesem Bereich aktuell sind.
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