Legionellen-Kontamination

in einer Trinkwasser-Installation

Gutachter / Sachverständiger zur bundesweiten Rechtssicherheit gem. §16 Abs. 7 TrinkwV.
GEFÄHRDUNGSANALYSE

Sie haben ein Legionellen-Problem?

Sie versuchen eine Legionellen-Kontamination in Ihrer Liegenschaft zu erklären und zu beseitigen um endlich wieder aus dem Fokus des Gesundheitsamtes zu kommen? Hier stellen sich für Betroffene oft viele Fragen und Hürden. Woher kommt die Legionellen-Kontamination? Wer ist verantwortlich für die Legionellen-Kontamination? Und wie geht das denn wieder weg?
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Wer ist betroffen von der gesetzlichen Verordnung für Trinkwasser?

Bei Legionellen-Kontaminationen in der Trinkwasser-Installation sind ca. 10% der deutschen Immobilien betroffen, die in die Überwachung durch das Gesundheitsamt fallen. Im Amtsdeutsch heißt das: Immobilien mit Großanlagen zur Trinkwasser-Erwärmung.

Das bedeutet, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Gebäude unter die gesetzliche Verordnung für Trinkwasser fällt:

  1. Mindestens drei vermietete Einheiten,
  2. mindestens vierhundert Liter Inhalt des Warmwasser-Bereiters und/oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt bis zur obersten Entnahmestelle
  3. und zwingend erforderlich sind auch noch aerosolbildende Einheiten, damit sind Duscheinrichtungen gemeint.

Wer darunter fällt muss alle drei Jahre seine Installation auf Legionellen im Warmwasser untersuchen lassen.

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Wer darf bei einer Legionellen-Kontamination Proben entnehmen?

Für diese Untersuchung dürfen ausschließlich Labore beauftragt werden, die in den offiziellen Listen der Landesämter als Untersuchungsstellen geführt werden.

  • Sie dürfen keine privaten Probenehmer beauftragen.
  • Sie dürfen auch keine Fachfirmen, wie zum Beispiel Installateure, beauftragen, bei Ihnen die Proben zu nehmen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie hier kostenfrei.

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Positiver Legionellen-Kontaminations Befund - was tun?

Wenn Sie ein Labor gefunden haben, die Probenahme durchgeführt wurde, der Befund bei Ihnen am Schreibtisch liegt und Sie erfahren, dass sie eine Legionellen-Kontamination haben, fängt der Zirkus erst richtig an, denn die Labore müssen die Ergebnisse an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt weiterleiten, das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor.

Egal wie hoch die Legionellen-Kontamination ist, sobald diese über den neuen Grenzwert von 99 kbE (kolonienbildende Einheiten) liegt, müssen Sie einen Gutachter/ Sachverständigen beauftragen, in ihrer Liegenschaft eine Risikoeinabschätzung vorzunehmen.

Diese Risikoabschätzung hat die alte Gefährdungsanalyse abgelöst, bzw. ergänzt diese auf sinnvolle Weise. Und hier haben Liegenschaften und Betreiber von Immobilien mit Legionellen-Kontamination keine Wahl, diese Risikoabschätzung muss beauftragt und 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Ursache der Legionellen-Kontamination:

Gute Arbeit leisten Sachverständige immer dann, wenn Sie die Betroffenen abholen und ihnen auch erklären, was in der Regel die Ursache für die Legionellen-Kontamination ist. Hier kommen in der Regel folgende Ursachen in Frage:

1

Zu geringe Temperatur

2

Stagnation

3

Fehlender bestimmungs­gemäßer Betrieb

4

Fehlender hydrau­lischer Abgleich des Warm­wasser-Systems

5

Leerstand
Natürlich gibt es noch ein Reihe weiterer Ursachen für die Legionellen-Kontamination, aber diese sind nach vielen Jahren an Erfahrung, nicht relevant wenn es um die Häufigkeit geht. Das sind dann vielmehr Probleme, welche an der technischen Ausstattung liegen, wie zum Beispiel eine nicht funktionierende Zirkulationspumpe.
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Umsetzung der Sanierung bei einer Legionellen-Kontamination

Wenn Sie Ihre Risikoabschätzung/Gefährdungsanalyse in den Händen halten, dann müssen Sie die darin enthaltenen Erkenntnisse über den technischen Zustand Ihrer Installation umsetzen und somit die Sanierung durchführen.

In der Risikoabschätzung/ Gefährdungsanalyse erhalten Sie dann auch die Daten für die weiteren notwendigen Untersuchungen, früher sogenannte weitergehende Untersuchungen.

Mit diesen Ergebnissen kann man dann die Ursache eingrenzen und die betroffenen Leitungsteile detektieren.

Oftmals ist dann auch noch eine Desinfektion der Anlage notwendig, was Ihnen sicherlich von einem erfahrenen Gutachter/ Sachverständigen auch empfohlen werden wird, vor allem, welche Methoden und welche Möglichkeiten Sie hier nach den Vorgaben des Gesetzgebers haben.

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Kommunikation mit dem Gesundheitsamt

Jetzt bleibt noch die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt.

Hier ist es ratsam, sich einen Gutachter/ Sachverständigen an die Seite zu holen, der für Sie diese ungewohnten Tätigkeiten übernimmt, der mit dem Gesundheitsamt die nächsten Termine vereinbart, Ihnen die notwendigen Informationen aufbereitet und dafür sorgt, dass am Ende das Ende der Legionellen-Kontamination steht.

Bundesweit-Gutachterbüro

Unsere Leistungen werden bundesweit erbracht,

so dass Sie für alle von Ihnen betreuten Liegenschaften immer den gleichen Ansprechpartner haben, Sie kennen die Arbeitsweise und die Mechanismen der Beurteilung, Sie haben immer den gleichen Ansprechpartner, vor, während und auch noch bis zur Beendigung der Sanierung.

Wir übernehmen bundesweit Aufträge, auch bei Liegenschaften, die schon lange und immer wieder mit Legionellen-Kontaminationen zu tun haben, Liegenschaften die über Jahre aus der Überwachung des Gesundheitsamtes nicht herauskommen oder auch Liegenschaften, die schon extrem viel Geld für Sanierungen ausgegeben haben, ohne wirklich eine Verbesserung erreicht zu haben.

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Gutachter für Risikoabschätzung
Robert Färber

Äußere Oberau Str. 36/4
83026 Rosenheim

✆ 08031 58 17 170
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